Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Kunden-Chipkarte: Die ausgestellte Kunden-Chipkarte berechtigt den Kunden zur Benützung der laut Tarif bezeichneten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Vertragsart, während ihrer ganzen Gültigkeitsdauer und innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten. Änderungen der Öffnungszeiten sowie spezielle Regelungen für Festtage bleiben vorbehalten.
2) Einschreibegebühr: Bei Vertragsabschluss ist eine Einschreibegebühr von CHF 100.– im Abonnementspreis enthalten. Diese Gebühr deckt Mehrkosten ab, die aus Anlegen einer Kundendatei, der Programmierung einer Patienten-Chipkarte und einer ersten Trainingseinführung entstehen. Bei Kündigung des Vertrages wird die Einschreibegebühr nicht zurückerstattet.
3) Zahlung: Der Abonnementsbetrag ist laut Vereinbarung mittels Einzahlungsschein oder per Barzahlung bei Vertragsbeginn zu bezahlen. Die 1. Mahnung erfolgt nach 30 Tagen. Für jede weitere Mahnung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.– in Rechnung gestellt.
4) Indexanpassung: Eine Erhöhung der Abonnementskosten ist möglich, jedoch max. 10 % pro Jahr. Bei einer Erneuerung des Vertrages werden die dann zurzeit geltenden Abonnementskosten verrechnet.
5) Risiko und Versicherungsschutz: Für jegliche Schäden, die ein Patient im Zusammenhang mit der Benützung des Trainingsraumes der Physiotherapie van Harxen erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung des MTT-Raumes entstehen, besteht seitens der Physiotherapie van Harxen keinerlei Haftung. Die Benützung des MTT-Raumes erfolgt auf eigenes Risiko. Für den Verlust von Wertgegenständen wird nicht gehaftet. Für Schäden, die der Patient im MTT-Raum verursacht, muss er haften. Die Physiotherapie nimmt sich das Recht, den Schaden von einer geeigneten Institution beheben zu lassen, wobei die Rechnung dem Verursacher gestellt wird.
6) Rücktrittsrecht: Der Kunde hat das Recht, 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Einschreibegebühr wird jedoch zur Zahlung fällig bzw. nicht zurückerstattet.
7) Verhinderung während der Vertragszeit, Verfall: Bei Nichtinanspruchnahme des Abonnements erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Abonnementsbetrags. Auch die Anrechnung der versäumten Vertragszeit ist nicht möglich. Erst nach Ablauf des Abonnements kann ein Neues gelöst werden. Eine Aufstockung während der Abonnementsdauer ist nicht möglich. Die Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr sind in der Vertragszeit einkalkuliert.
Ausnahmeregelung: Kommt es während der bestehenden Vertragszeit zu einer Verhinderung (Krankheit, Unfall, Wegzug, Schwangerschaft), besteht die Möglichkeit um eine Gutschrift für den versäumten Zeitraum anzusuchen, sofern eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Es besteht die Möglichkeit Ihr Abonnement während der Vertragszeit infolge Ferien zu unterbrechen, sofern der Unterbruch mindestens 4 Wochen dauert. Eine Meldung des Unterbruchs muss im Voraus gemeldet werden. Zu beachten ist, dass Ihr Abonnement spätestens nach der doppelten Abonnementsdauer in Bezug auf den Abonnementsstart verfällt.
8) Kündigung und Ablauf des Vertrages: Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Patienten ist nicht möglich. Der Patient wird 3 Wochen vor Ablauf seines Abonnements schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Es erfolgt keine automatische Verlängerung des Abonnements. Mit dem unterzeichneten Verlängerungsschreiben bestätigt der Patient zudem die weiterhin gültigen Rahmenbedingungen des Abo-Vertrags, der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung.
9) Anspruch auf Schadenersatz: Sollte die Physiotherapie van Harxen aus Gründen höherer Gewalt (Feuer, Erdbeben, Wasser…) seine Leistungen nicht erbringen können, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattungen.
10) Gerichtsstand: Gerichtsstand ist der Sitz der Physiotherapie van Harxen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz.